Rechtliche Hinweise / ESG


Rechtliche Hinweise

Die Vermögensverwaltungen SELECTOR sind einzeldepotbasierende Fondsportfolio-Verwaltungen und diversifizieren das angelegte Kapital auf verschiedene Investmentfonds. SELECTOR Basic und SELECTOR eco/green sind als Produkt in die Risikoklasse 3 eingestuft, SELECTOR Chance und SELECTOR Green Chance in die Risikoklasse 4 und erfordern deshalb von dem Anleger entsprechende Risikobereitschaft, Erfahrungen und Kenntnisse.

Bei einer Kapitalanlage kann es zu Kurs- oder Wertschwankungen und damit auch zu Verlusten kommen. Gewinne in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ertragserwartungen. Bei einem Verkauf kurz nach dem Einkauf können (bedingt durch Gebühren oder in einer negativen Börsenentwicklung) Verluste auftreten. Ein erhöhtes Risiko liegt bei Länder- und/oder Spezialfonds vor. Bei Investments in Fremdwährungen besteht zusätzlich ein Währungsrisiko. Bei hoch spezialisierten Anlageformen kann ein erhöhtes Verlustrisiko bis zum Gesamtverlust der Einzelanlage bestehen.

Kapitalerträge und Gewinne sowie Zinserträge sind gemäß den für den/die Anleger gültigen Gesetzen zu versteuern. Auch wenn Ihr Berater dazu Informationen liefert, empfehlen wir in jedem Fall, dazu den Rat Ihres Steuerberaters einzuholen.

Die Apella WertpapierService GmbH, Dittelstetter Grenze 3, 99099 Erfurt, ist Ihr Vertragspartner für die Fondsportfolio-Verwaltung SELECTOR. Die Apella WertpapierService GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.

Es gelten die Bestimmungen des Verwaltungsvertrages zwischen der Apella WertpapierService GmbH und den Vertragspartnern.

Der Advisor der vier SELECTOR-Strategien ist die Ecaton FinanzConcept GmbH, Haldenstraße 9, 78166 Donaueschingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Volkswirt Matthias Lippold.

Diese Homepage dient der Information und Produktwerbung. Diese Information stellt kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zur Investition in die Vermögensverwaltung SELECTOR oder der einzelnen Teilfonds dar und ersetzt keine Beratung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. Weitere Hinweise insbesondere zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt (PIB). Die in der Vergangenheit erzielten Anlageergebnisse bedeuten keine Prognose für die Zukunft.
Die künftigen Anlageergebnisse können höher oder tiefer ausfallen als die Ergebnisse in der Vergangenheit.

Haftung für Inhalte

Wir bemühen uns um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen unserer Seiten. Trotzdem können wir hierfür keine Garantie übernehmen.

Haftung für Links

Unsere Seiten können Links auf externe Webseiten anderer Anbieter enthalten. Trotz sorgfältiger Inhaltlicher Kontrolle und Auswahl übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

ESG

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten auf Ebene der SELECTOR-Strategien

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Investmentgesellschaften, KVG´s, etc.) und deren Finanzprodukten (z.B. Investmentfonds, ETF´s) für die SELECTOR-Strategien deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Investitionsentscheidungen wird ggf. gesondert analysiert und dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für die SELECTOR-Strategien bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Analyse und Auswahl von Geschäftspartner, Anbietern und bei Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt.

Eine derartige Berücksichtigung und deren zusätzliche bürokratischen Erfordernisse würde den zur Verfügung stehenden Rahmen eines Kleinstunternehmens bei weitem überschreiten. Eine Berücksichtigung ist auch für die Zukunft nicht geplant.

Alle Entscheidungen auf Unternehmensebene werden nach bestem Wissen und Gewissen, auch unter Einbeziehung von ESG-Kriterien ohne besondere zusätzliche Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren getroffen und realisiert.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Analyse und Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Mit der Einbeziehung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Auswahlprozess soll eine verbesserte Rendite erreicht werden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken auch negativ auf die Renditen der SELECTOR-Strategien auswirkt.

Transparenz bei nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts (Art. 7 TVO)

Im Rahmen der Analyse und Auswahl der Finanzprodukte für die SELECTOR-Strategien werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht gesondert berücksichtigt.

Eine derartige Berücksichtigung und deren bürokratischen Erfordernisse würde den zur Verfügung stehenden Rahmen eines Kleinstunternehmens bei weitem überschreiten. Eine Berücksichtigung ist auch für die Zukunft nicht geplant.

Alle Entscheidungen auf Unternehmensebene werden nach bestem Wissen und Gewissen, auch unter Einbeziehung von ESG-Kriterien ohne besondere zusätzliche Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren getroffen und realisiert.

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen (Art. 8 TVO)

Mit den Strategien „SELECTOR eco/green“ sowie „SELECTOR Green Chance“ wird nur in Zielfonds investiert, die in ihre Anlageentscheidung Negativkriterien in sozialer, humaner, ethischer, nachhaltiger oder ökologischer Hinsicht einbeziehen oder mit dementsprechenden Positivkriterien arbeiten („hellgrünes Produkt“). Die diesen beiden Finanzprodukten zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nach §6, §8, §9 ESG.

Ein gesonderter Index ist nicht als Referenzwert bestimmt.

Alle erforderlichen Unterlagen sind in den Vertragsunterlagen (insbesondere Art. 6 TVO, FPV-Vertrag, ebase-Vertragsdokumente) ersichtlich.

Die Strategien „SELECTOR Basic“ und SELECTOR Chance“ sind als „sonstige Produkte“ einzuordnen und finden in diesem und ggf. folgenden Artikeln keine Beachtung.

Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen (Art. 9 TVO)

entfällt

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten (Art. 10 TVO)

Beschreibung der Merkmale: Mit den Strategien „SELECTOR eco/green“ sowie „SELECTOR Green Chance“ wird nur in Zielfonds investiert, die in ihre Anlageentscheidung Negativkriterien in sozialer, humaner, ethischer, nachhaltiger oder ökologischer Hinsicht einbeziehen oder mit dementsprechenden Positivkriterien arbeiten.

Methodik: Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern bzw. deren Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zur Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zusätzliche Datenanbieter können herangezogen werden. Eine Überprüfung der Nachhaltigkeitsmerkmale erfolgt im regelmäßigen Turnus.

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten (Art. 11 TVO)

Merkmalerfüllung: Mit den Strategien „SELECTOR eco/green“ sowie „SELECTOR Green Chance“ wird nur in Zielfonds investiert, die in ihre Anlageentscheidung Negativkriterien in sozialer, humaner, ethischer, nachhaltiger oder ökologischer Hinsicht einbeziehen oder mit dementsprechenden Positivkriterien arbeiten. Diese Merkmale werden regelmäßig ohne Ausnahme zu 100% erfüllt. Eine andersartige Investition ist nicht zulässig.

Diese Erklärung wird regelmäßig in den Quartalsberichten veröffentlicht.